Wirtschaftsprüfung
Abschlussprüfungen und sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen
Wir prüfen Ihr Unternehmen.
Wir sind als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 57a Abs. 1 WPO in das Berufsregister eingetragen.
Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie Gesamtabschlüssen
Wir bieten umfassende Prüfungs- und Beratungsleistungen in verschiedenen Bereichen, um unseren Mandanten eine fundierte und transparente Finanzberichterstattung zu gewährleisten. Unsere Expertise erstreckt sich über die Prüfung von Jahresabschlüssen nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und der International Financial Reporting Standards (IFRS), auch auf über die Prüfung von Jahres- und Gesamtabschlüssen von Kommunen nach den landesrechtlichen Vorschriften. Ebenso gehört die Prüfung von Jahresabschlüssen kommunaler Eigenbetriebe gemäß der Eigenbetriebsverordnung sowie die Prüfung von Pflegeeinrichtungen nach der Pflegebuchführungsverordnung zu unserem Leistungsspektrum.
Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (IDW PS 720)
Im Bereich der öffentlichen Hand übernehmen wir auch Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (IDW PS 720) sowie die Prüfung von Verwendungsnachweisen für öffentliche Fördermittel. Des Weiteren bieten wir Bestätigungen insbesondere im Energierecht und im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an.
Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung (IDW PS 830 n.F.)
Unser Leistungsspektrum umfasst zudem Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (IDW PS 830 n.F.) sowie Mittelverwendungsprüfungen. Wir führen auch Gründungsprüfungen nach dem GmbH-Gesetz (GmbHG) und dem Aktiengesetz (AktG) durch.
Due Diligence Prüfungen, Unternehmensbewertungen nach IDW S1, Kaufpreisallokationen
Darüber hinaus bieten wir spezialisierte Tätigkeiten wie Due Diligence Prüfungen, Unternehmensbewertungen nach IDW S1 und Kaufpreisallokationen (PPA) im Rahmen von Unternehmenserwerben an. Weitere Dienstleistungen umfassen die Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen nach ISRS 4400 sowie Prüfungen nach ISAE 3000.
Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nach CSRD
Auf Basis der aktuellen Entwicklungen bietet unsere Kanzlei auch umfassende Prüfungsleistungen für Nachhaltigkeitsberichte an, die den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entsprechen. Mit unserem Fachwissen unterstützen wir Unternehmen dabei, die Transparenz und Glaubwürdigkeit ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Berichte nach den neuesten Standards zu entwickeln bzw. zu prüfen und so einen wertvollen Beitrag zu einer nachhaltigen Unternehmensführung zu leisten.
Unsere Prüfungsdienstleistungen sind darauf ausgerichtet, Ihnen nicht nur rechtliche Sicherheit zu bieten, sondern auch die Grundlage für fundierte Entscheidungen in einem komplexen regulatorischen Umfeld zu schaffen.